Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Traunstein vom 22.08.2017, Az.
Der Streitwert des Verfahrens erster Instanz wird auf 117.536,08 € festgesetzt.
I.
Der Prozessbevollmächtigte der Klagepartei wendet sich aus eigenem Recht gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|