Das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12.11.2015 wird wie folgt abgeändert:
I)Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr
1)für das Produkt "Blütenkraft G... & I... R... Bio-Rooibostee mit Bachblüten und natürlichen Orangen-Karamellaroma" zu werben:
1.1 "Blütenkraft G... & I... R...",
1.3 "sechs ausgesuchte Bachblüten fördern Geduld, Stabilität und Zuversicht",
1.4 "Die verwendeten Bachblüten-Essenzen für das jeweilige emotionale Bedürfnis:
Elm --- Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten
Impatiens --- Geduld
Rock Rose --- Trost und Vertrauen
Scleranthus --- Stabilität und Festigkeit
White Chestnut --- Gedankenruhe",
2) 3) 4) 5) 6) II) 2. 3.
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