I. Die Beschwerde der Kläger gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Berlin vom 22. Januar 2019 -
II. Kosten werden nicht erstattet.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Kläger wenden sich mit ihrer Anfechtungsklage gegen zwei Negativbeschlüsse. Zugleich stellen sie zwei Beschlussersetzungsanträge.
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