Stundung des Erschließungsbeitrags bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
VGH Bayern, vom 24.01.1991 - Aktenzeichen 6 B 89.00755
DRsp Nr. 1996/17920
Stundung des Erschließungsbeitrags bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
Der Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ist unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 4BauGB auch dann zu stunden, wenn das Grundstück teilweise mit Wohngebäuden bebaut ist. Die Stundungspflicht erstreckt sich allerdings lediglich auf den Beitrag, der auf unmittelbar und ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen entfällt.