Der am 7. Mai 2021 bekannt gemachte Bebauungsplan "Ehemaliges B**** Gelände" des Antragsgegners ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den am 7. Mai 2021 bekannt gemachten Bebauungsplan "Ehemaliges B**** Gelände" des Antragsgegners. Mit dem streitgegenständlichen Bebauungsplan überplant der Antragsgegner einen ca. 1 ha großen Bereich im Südosten seines Hauptorts mit einem allgemeinen Wohngebiet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|