1. | Weder im BGB noch in der Dennoch hatte der BGH schon sehr frühzeitig für den Bereich der Seit dem 01.01.2002 ist dieser Vorschussanspruch nunmehr in § 637 Abs. 3 BGB gesetzlich geregelt. Auch im |
2. | Dieser Vorschussanspruch ist ebenso wie der Selbstvornahmekostenerstattungsanspruch begrifflich nicht dem Schadensersatz, sondern der Nacherfüllung zuzuordnen und ist somit ein modifizierter Erfüllungsanspruch. |
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