Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. September 2016 (VK 1-82/15) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Kosten für das Verfahren nach §
Der Beschwerdewert wird auf 12.000,- € festgesetzt.
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