OLG Köln - Urteil vom 11.10.2017
16 U 48/16
Normen:
BGB § 631; BGB § 398;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 26.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 438/14

Umfang der Pflichten des Projektsteuerers

OLG Köln, Urteil vom 11.10.2017 - Aktenzeichen 16 U 48/16

DRsp Nr. 2019/6188

Umfang der Pflichten des Projektsteuerers

Wer sich zur Planung und Steuerung eines Umzugs verpflichtet hat, ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden einzelnen Bereich Zeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten und Ablaufdiagramme zur technischen Klärung des Abbaus und des Wiederaufbaus vorzulegen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2016 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln -32 O 438/14- abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die A und B C Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG 49.980 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die A und B C Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vorgerichtliche Kosten i.H.v. 775,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 37% und die Beklagte zu 63%.