Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2016 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die A und B C Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG 49.980 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die A und B C Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vorgerichtliche Kosten i.H.v. 775,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 37% und die Beklagte zu 63%.
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