OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.01.2009
VII-Verg 67/08
Normen:
GWB § 72; GWB § 98 Nr. 2; GWB § 111; GWB § 120 Abs. 2; BauGB § 124;

Umfang des Akteneinsichtsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2009 - Aktenzeichen VII-Verg 67/08

DRsp Nr. 2009/4369

Umfang des Akteneinsichtsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

Enthalten die Akten eines Vergabenachprüfungsverfahrens Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Wettbewerbern, so ist einem Bieter die Einsicht zu versagen, wenn sie nicht für das Vergabenachprüfungsverfahren selbst von Bedeutung ist.

Tenor:

Das Gesuch der Antragstellerin auf weitergehende Akteneinsicht wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GWB § 72; GWB § 98 Nr. 2; GWB § 111; GWB § 120 Abs. 2; BauGB § 124;

Gründe:

I.

Weitergehende Akteneinsicht steht der Antragstellerin nach § 120 Abs. 2 i.V.m. §§ 72, 111 GWB unter Berücksichtigung der Maßstäbe, wie sie der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.02.2008 (C-450/06) und der Senat mit Beschluss vom 28.12.2007 (VII-Verg 40/07) entwickelt haben, nicht zu. Der Senat hat dabei in die fraglichen Aktenbestandteile, soweit sie ihm zur Verfügung standen, Einblick genommen (vgl. EuGH, a.a.O.).

1.