BVerwG - Beschluss vom 30.11.2016
4 BN 16.16
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 6; BauGB § 1 Abs. 7;
Fundstellen:
BauR 2017, 674
DÖV 2017, 349
NVwZ 2017, 9
ZfBR 2017, 154
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 02.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 848/13

Umfang des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots bei bauplanerischen Festsetzungen zur Schaffung eines Friedhofs in Form eines Ruheforstes

BVerwG, Beschluss vom 30.11.2016 - Aktenzeichen 4 BN 16.16

DRsp Nr. 2017/1036

Umfang des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots bei bauplanerischen Festsetzungen zur Schaffung eines Friedhofs in Form eines Ruheforstes

Bei bauplanerischen Festsetzungen zur Schaffung eines Friedhofs in Form eines Ruheforstes ist zu beachten, dass der Schutz der Bestattung und des Totengedenkens Rücksichtnahme durch die Nachbarschaft fordert; zugleich ist Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1 Rn. 23). Ob die damit angesprochenen nachbarlichen Belange abwägungserheblich oder lediglich geringfügig sind, ist eine Frage des Einzelfalls.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. März 2016 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 6; BauGB § 1 Abs. 7;

Gründe