I.
Die Kläger wenden sich gegen die Rücknahme zweier Bodenverkehrsgenehmigungen sowie eines Bauvorbescheids.
Die Kläger zu 2) waren Eigentümer des in der Gemarkung W der beigeladenen Stadt D belegenen Wiesengrundstücks Flur Nr. 82 mit einer Größe von 4440 qm. Nördlich liegt das dem Beigeladenen zu 4) gehörende Grundstück Flur Nr. 83, nordwestlich liegt das den Beigeladenen zu 2) und 3) gehörende Grundstück Flur Nr. 81/3; diese Grundstücke sind jeweils mit einem Wohnhaus bebaut.
Am 26. April 1973 ging beim Landratsamt A ein vom Kläger zu 2 b) unterzeichneter Vermessungsantrag ein, mit dem gleichzeitig eine Teilungsgenehmigung beantragt wurde. Nach dem Antrag sollte aus dem Grundstück Flur Nr. 82 eine Teilfläche von insgesamt etwa 1500 qm - etwa 800 qm "Bauland" und etwa 700 qm dazugehörige Wiesenfläche - zum Zwecke des Verkaufs herausgemessen werden. Die Teilung sollte zum Zwecke der Bebauung vorgenommen werden.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|