LG Berlin, vom 04.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 91 O 52/20
Umfang zugelassener Inkassodienstleistungen gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RDGWettbewerbswidrigkeit der grenzüberschreitenden Durchsetzung des Urheberrechts an Lichtbildern durch ein zugelassenes Inkassounternehmen
KG, Beschluss vom 12.05.2021 - Aktenzeichen 5 U 1091/20
DRsp Nr. 2021/12389
Umfang zugelassener Inkassodienstleistungen gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RDGWettbewerbswidrigkeit der grenzüberschreitenden Durchsetzung des Urheberrechts an Lichtbildern durch ein zugelassenes Inkassounternehmen
Eine außergerichtliche Durchsetzung und Einziehung von Forderungen, die ihre Grundlage weder in den in § 11 Abs. 1RDG genannten Rechtsgebieten hat, noch überhaupt im deutschen Recht fußen, dessen Kenntnis wenigstens in Grundzügen Voraussetzung für die Registrierung für Inkassodienstleistungen und die Befugnis zur Erbringung der hiermit einhergehenden Rechtsdienstleistungen ist, ist mit dem Leitbild der Inkassotätigkeit auch bei der vom Bundesgerichtshof in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geforderten weiten Auslegung des Begriffs der dem registrierten Unternehmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1RDG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG gestatteten Inkassodienstleistungen nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen.
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