KG - Beschluss vom 12.05.2021
5 U 1091/20
Normen:
UWG § 3a; RDG § 2; RDG § 3; RDG § 10; RDG § 11;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 04.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 91 O 52/20

Umfang zugelassener Inkassodienstleistungen gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RDGWettbewerbswidrigkeit der grenzüberschreitenden Durchsetzung des Urheberrechts an Lichtbildern durch ein zugelassenes Inkassounternehmen

KG, Beschluss vom 12.05.2021 - Aktenzeichen 5 U 1091/20

DRsp Nr. 2021/12389

Umfang zugelassener Inkassodienstleistungen gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RDG Wettbewerbswidrigkeit der grenzüberschreitenden Durchsetzung des Urheberrechts an Lichtbildern durch ein zugelassenes Inkassounternehmen

Eine außergerichtliche Durchsetzung und Einziehung von Forderungen, die ihre Grundlage weder in den in § 11 Abs. 1 RDG genannten Rechtsgebieten hat, noch überhaupt im deutschen Recht fußen, dessen Kenntnis wenigstens in Grundzügen Voraussetzung für die Registrierung für Inkassodienstleistungen und die Befugnis zur Erbringung der hiermit einhergehenden Rechtsdienstleistungen ist, ist mit dem Leitbild der Inkassotätigkeit auch bei der vom Bundesgerichtshof in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geforderten weiten Auslegung des Begriffs der dem registrierten Unternehmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG gestatteten Inkassodienstleistungen nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen.