VGH Bayern - Urteil vom 13.03.2019
15 N 17.1194, 15 N 17.1195
Normen:
BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Umwidmung eines Außenbereichs zum nicht überplanten Innenbereich; Ermächtigung zu einer maßvollen Erweiterung des Innenbereichs in den Außenbereich hinein

VGH Bayern, Urteil vom 13.03.2019 - Aktenzeichen 15 N 17.1194, 15 N 17.1195

DRsp Nr. 2019/5979

Umwidmung eines Außenbereichs zum nicht überplanten Innenbereich; Ermächtigung zu einer maßvollen Erweiterung des Innenbereichs in den Außenbereich hinein

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist kein Instrument, um den Außenbereich zum nicht überplanten Innenbereich umzuwidmen, sondern ermächtigt nur zu einer m a ß v o l l e n Erweiterung des Innenbereichs in den Außenbereich hinein.

Tenor

I.

Die am 24. Juni 2016 durch Amtstafelaushang sowie am 25. Juni 2016 im "... sowie in der "C.er Zeitung" öffentlich bekannt gemachte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "G. Straße" ist unwirksam.

II.

Die Antragsgegnerin hat jeweils die Kosten der Verfahren zu tragen.

III.

Die Kostenentscheidung ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich als (Allein- bzw. Mit-) Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich gegen die von der Antragsgegnerin im Juni 2016 bekannt gemachte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "G. Straße".