Die am 24. Juni 2016 durch Amtstafelaushang sowie am 25. Juni 2016 im "... sowie in der "C.er Zeitung" öffentlich bekannt gemachte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "G. Straße" ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin hat jeweils die Kosten der Verfahren zu tragen.
III.Die Kostenentscheidung ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich als (Allein- bzw. Mit-) Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich gegen die von der Antragsgegnerin im Juni 2016 bekannt gemachte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "G. Straße".
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