Ungültigkeit des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften Steuerung von Tierhaltungsanlagen; Befugnis der Gemeinde, in einem Bebauungsplan Tierhaltungsanlagen zur Sicherung ihrer Ausrichtung und Entwicklung als Heilkur- und naturnaher Tourismusort zu steuern und zu begrenzen; Vorsorgliches Ansetzen niedriger Immissionszielwerte zur Verfolgung des Ziels einer naturbelassenen Landschaft mit hohem touristischen Wert; Berechnung der maximalen Anzahl der Tiere je nach Art
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2020 - Aktenzeichen 3 S 1749/16
DRsp Nr. 2021/2481
Ungültigkeit des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften 'Steuerung von Tierhaltungsanlagen; Befugnis der Gemeinde, in einem Bebauungsplan Tierhaltungsanlagen zur Sicherung ihrer Ausrichtung und Entwicklung als Heilkur- und naturnaher Tourismusort zu steuern und zu begrenzen; Vorsorgliches Ansetzen niedriger Immissionszielwerte zur Verfolgung des Ziels einer naturbelassenen Landschaft mit hohem touristischen Wert; Berechnung der maximalen Anzahl der Tiere je nach Art
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.