Unterbindung einer Verdichtung der Bebauung durch eine Begrenzung des Nutzungsmaßes und der zulässigen Wohnungszahl in einem bebauten Gebiet zur Wahrung des Gebietscharakters mittels Beschränkung der einschränkenden Festsetzungen auf Grundstücke ohne bisherige Verdichtung und Festsetzung absichernder Maßnahmen für bereits intensiver bebaute Grundstücke; Wirksamkeit eines Satzungsbeschlusses einer Gemeinde bei Fassung des Beschlusses unter dem Vorbehalt des Nichtvorbringens abwägungsrelevanter Einwendungen zu Änderungen über Festsetzungen bei einem beschlussrelevanten Grundstück; Wahrung des Gleichheitsgebots bei Zulassung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit in Wohngebieten mit überwiegend einem oder zwei Wohnungen pro Grundstück; Beachtlichkeit und rechtliche Erheblichkeit von Mängeln im Abwägungsverfahren und daraus resultierender Fehlerhaftigkeit des Abwägungsergebnisses
VGH Bayern, Urteil vom 25.10.2010 - Aktenzeichen 1 N 06.2609
DRsp Nr. 2010/22045
Unterbindung einer Verdichtung der Bebauung durch eine Begrenzung des Nutzungsmaßes und der zulässigen Wohnungszahl in einem bebauten Gebiet zur Wahrung des Gebietscharakters mittels Beschränkung der einschränkenden Festsetzungen auf Grundstücke ohne bisherige Verdichtung und Festsetzung absichernder Maßnahmen für bereits intensiver bebaute Grundstücke; Wirksamkeit eines Satzungsbeschlusses einer Gemeinde bei Fassung des Beschlusses unter dem Vorbehalt des Nichtvorbringens abwägungsrelevanter Einwendungen zu Änderungen über Festsetzungen bei einem beschlussrelevanten Grundstück; Wahrung des Gleichheitsgebots bei Zulassung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit in Wohngebieten mit überwiegend einem oder zwei Wohnungen pro Grundstück; Beachtlichkeit und rechtliche Erheblichkeit von Mängeln im Abwägungsverfahren und daraus resultierender Fehlerhaftigkeit des Abwägungsergebnisses
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