1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. August 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz zu tragen.
3. Dieses und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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