Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.08.2018 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in einer Fahrzeugbörse im Internet, die sich auch an Verbraucher richtet, Fahrzeuge mit einem im sogenannten Preisfeld des Systems eingetragenen Preis zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, der nur für den besonderen Fall Geltung hat, dass der Kunde ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gibt und/oder der nur für den besonderen Fall Geltung hat, dass das betreffende Fahrzeug noch eine Tageszulassung erhält, wie geschehen durch das Angebot A B (el. Fenster) vom 28.12.2016 bei www.C.de, wie nachfolgend wiedergegeben:
(Bilder/Grafiken nur in Originalentscheidung ersichtlich)
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 267,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2018 zu zahlen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|