I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Januar 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an einem der Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr für den Hörgerätekauf mit der Angabe "3 Jahre kostenlose Markenbatterien für ihre Hörgeräte" und/oder "Sie profitieren von Gutscheinen für 250 Marken-Batterien pro Gerät" zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dies geschieht, wie nachfolgend in den Anlagen K 3 und/oder K 4 wiedergegeben:
Anlage K 3 [hier nicht abgebildet, d.Red.]
Das Vorteilspaket beim Hörgeräte-Kauf
Nach Klicken: Impressum"
Anlage K 4 [hier nicht abgebildet, d.Red.]
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10870 Berlin
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