Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 7. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind Anlieger des Iltisweges in Scharbeutz. Beim Iltisweg handelt es sich um eine ca. 200 m lange, derzeit noch unbefestigte Straße, über die künftig ein weiteres Wohngebiet erschlossen werden soll. Gemäß gemeindlichem B-Plan Nr. 64 -Sch - vom 21. Januar 2013 soll der Ausbau zu einer Straßenverkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erfolgen. In Höhe des Grundstücks der Antragsteller sieht die letzte Ausführungsplanung der Antragsgegnerin von August 2018 auf einer Strecke von 58,7 m eine Abweichung von dem im B-Plan dargestellten Querschnitt vor. Entgegen der vorgesehenen Fahrbahnbreite von 4,75 m soll die Fahrbahn hier nur in einer Breite von 3,80 m hergestellt werden.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|