Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. November 2016 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.
Die allein auf den Zulassungsgrund nach §
a) Für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig hält die Beschwerde die Fragen,
ob bzw. unter welchen Voraussetzungen §
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