Der Bebauungsplan Nr. 75 "Alte Post und Rathausumgriff Nord, Bahnhofstraße" vom 17. Juli 2018, bekannt gemacht am 13. August 2018, ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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