Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.500 Euro festgesetzt.
Die vom Kläger persönlich mit Schreiben vom 22. August 2018 eingelegte (unstatthafte) "Berufung" gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Juli 2018 kann zwar entsprechend der diesem Urteil beigefügten - ordnungsgemäßen - Rechtsmittelbelehrungals Antrag auf Zulassung der Berufung gemäß §
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist jedoch schon deshalb unzulässig, weil er nicht durch einen hierzu befähigten Prozessbevollmächtigten eingelegt worden ist (§
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