Die Anträge werden abgelehnt.
II.Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Der Streitwert wird auf insgesamt 40.000 Euro (20.000,- Euro je Antragstellerin) festgesetzt.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan "Am N." der Antragsgegnerin.
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