"Stadtreinigung Hamburg" (Interkommunale Zusammenarbeit)
Zur
Interkommunale Zusammenarbeit
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - Rs. C-480/06
"Stadtreinigung Hamburg"
VergabeR 2009, 738
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
der Ausschreibungspflicht von Abfallentsorgungsleistungen bei öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen Kommunen.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
1. | "Eine öffentliche Stelle kann ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben (hier: Müllentsorgung) mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden. |
2. | Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, solange sich die Kommunen bei ihrer Zusammenarbeit von ihren öffentlichen Aufgaben leiten lassen - hier vom Ziel einer ortsnahen Entsorgung des Mülls." |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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