Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoß auch ohne Rüge und Vergabenachprüfungsantrag
BGH, Urteil vom 18.06.2019 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
dem Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs einer Bieterin, weil sie keinen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.
II. Das Urteil hat folgenden nicht amtlichen Leitsatz:
Der Schadensersatzanspruch einer Bieterin ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie keinen Primärrechtsschutz nach dem 4. Teil des
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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