Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17

Zu §§ 254, 823, 839 BGB und § 160 Abs. 3 GWB

Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoß auch ohne Rüge und Vergabenachprüfungsantrag

BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17IBR 2019, 573

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

dem Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs einer Bieterin, weil sie keinen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.

II. Das Urteil hat folgenden nicht amtlichen Leitsatz:

Der Schadensersatzanspruch einer Bieterin ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie keinen Primärrechtsschutz nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Anspruch genommen hat.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: