Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
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