Auf die Revision der Antragsgegnerin wird das auf die mündliche Verhandlung vom 20. Oktober 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I
Die Antragstellerin, eine Gemeinde, wendet sich gegen einen Bebauungsplan ihrer Nachbargemeinde, der die Grundlage für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel schafft. Sie fürchtet Nachteile für die Nahversorgung.
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