Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Mai 2022 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz werden zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
Die allein auf den Zulassungsgrund nach §
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