Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der dort zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
2.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf bis € 100.000,00.
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