Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 3. November 2022, Az.: 3194.Z3-3_01-22-17, bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis 20. Februar 2023 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde aufrechterhält.
3.Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, sich bis 20. Februar 2023 zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens zu äußern.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|