Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Mai 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 26 des Landgerichts Berlin -
Zur Entscheidung über den Antrag zu 2. wird der Rechtsstreit unter Aufhebung des am 16. Mai 2018 verbündeten Urteils der Zivilkammer 26 des Landgerichts -
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten dieses Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht Vorbehalten. Gerichtliche Auslagen und Kosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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