Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.09.2020, Az.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche aus einer Email-Marketing-Kampagne.
Die Klägerin ist ein Internet-Marketing Unternehmen, die Beklagte eine Rechtsanwaltsgesellschaft.
Am 05.07.2019 nahm die Beklagte ein Angebot der Klägerin "über eine E-mail-Marketing Kampagne CPL/CPO über unsere URL ... .COM" vom 25.06.2019 laut Anl. K 1 an. Das Angebot der Klägerin vom 25.06.2019 lautete wie folgt:
"1. Kampagneart und -definition
I. II.
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