Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16. Juli 2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 47.100,44 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23. November 2018 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2Im Übrigen werden die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 13%, die Beklagte 87%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 5%, die Beklagte 95%.
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