Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten
BGH, vom 22.10.1970 - Aktenzeichen VII ZR 71/69
DRsp Nr. 1998/2491
Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten
Der Anspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten verjährt nach der Abnahme des Werkes auch im Falle des § 4 Nr. 7 VOB/B nach § 13 Nr. 4 VOB/B, da sich nicht erledigte Ansprüche aus § 4 Nr. 7 VOB/B mit der Abnahme in Gewährleistungsansprüchen gemäß § 13VOB/B fortsetzen.