Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. September 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Der Rechtsstreit betrifft die Frage der Verjährung des Anspruchs auf Prozesszinsen.
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