Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juli 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des Landgerichts Berlin - 9.O.298/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.160,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 18% und die Beklagte zu 82 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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