Verjährung von Ansprüchen aus positiver Vertragsverletzung im Rahmen eines Kaufvertrages
BGH, vom 16.05.1990 - Aktenzeichen VII ZR 245/89
DRsp Nr. 1996/13885
Verjährung von Ansprüchen aus positiver Vertragsverletzung im Rahmen eines Kaufvertrages
Für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung treten an die Stelle der Regelverjährung aus § 195BGB die gesetzliche Gewährleistungsfristen - hier: aus § 477BGB beim Kaufvertrag -, sofern sich dies insbesondere aus dem Zweck der gewährleistungsrechtlichen Verjährung sowie aus andernfalls nicht vermeidbaren Wertungswidersprüchen rechtfertigt.