Die Berufung des Klägers gegen das am 30.04.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. a. b. 2.
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