OLG Brandenburg - Urteil vom 21.02.2001
7 U 99/97
Normen:
GmbHG § 43 Abs. 2 ; HOAI § 8 Abs. 2 § 15 § 73 § 31 ;
Fundstellen:
NZG 2001, 756
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 14 O 555/96 ,

Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers durch Freigabe von Teilzahlungen auf Ingenieurleistungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 7 U 99/97

DRsp Nr. 2001/9219

Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers durch Freigabe von Teilzahlungen auf Ingenieurleistungen

Normenkette:

GmbHG § 43 Abs. 2 ; HOAI § 8 Abs. 2 § 15 § 73 § 31 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt den Beklagten als ihren ehemaligen Geschäftsführer auf Schadensersatz gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG in Anspruch.

Der Beklagte war seit dem 01.11.1992 Geschäftsführer der Klägerin.

Die Klägerin, zu deren Gesellschaftern u.a. der Landkreis M, die Stadt S und die IHK F gehören, wurde gegründet, um u.a. Innovationen und Technologietransfer zu fördern. Zu diesem Zweck nahm die Klägerin u.a. den Bau von verschiedenen Immobilien in Angriff. Dazu gehörte auch die Herstellung der Nutzungsfähigkeit der Gebäude "TP 4/8" und "TP 20" auf dem Gelände, auf dem die Klägerin ihren Sitz hat. Für die Finanzierung der Bauvorhaben war die Klägerin auf öffentliche Fördermittel angewiesen und darüber hinaus gegenüber dem Landkreis aufgrund eines Rahmenvertrages über eine Geschäftsbesorgung vom 19.08.1993 und 23.08.1993 zur Verwaltung der Fördermittel verpflichtet.