Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
Der Antrag der Antragsteller,
den Bebauungsplan Nr. 54 "B. dem G. II" vorläufig außer Vollzug zu setzen,
hat keinen Erfolg. Er ist zwar zulässig, aber unbegründet.
I. Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist der Antragsteller im Sinne von §
Nach §
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