Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 19. Februar 2020 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten um Verpflichtungen aus einem Durchführungsvertrag für ein Wohnbauvorhaben in ...
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