Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 18. September 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist, §
Der Antragsteller hat auch mit seinem Beschwerdevorbringen keinen Anspruch auf Immatrikulation in das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften glaubhaft gemacht (§
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