Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin wird hinsichtlich der Auflage Ziffer I.4. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 10.12.2022 vollständig und hinsichtlich der Auflage Ziffer I.3. insoweit wiederhergestellt, als dort angeordnet wird, dass die einzelnen Fahrräder zueinander einen so geringen Abstand einhalten müssen, dass sie den erforderlichen Sicherheitsabstand gerade erreichen oder nur geringfügig überschreiten. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin 2/3 und die Antragsgegnerin 1/3.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|