BVerwG - Beschluss vom 08.10.2009
4 B 58.09
Normen:
HBO § 79 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 14.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 1584/08

Verstoß der Auslegung einer Satzung gegen das Willkürprinzip

BVerwG, Beschluss vom 08.10.2009 - Aktenzeichen 4 B 58.09

DRsp Nr. 2009/24300

Verstoß der Auslegung einer Satzung gegen das Willkürprinzip

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8 270,24 EUR festgesetzt.

Normenkette:

HBO § 79 Abs. 2;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.