Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 190.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung (§§
1. Es bestehen jedenfalls im Ergebnis keine ernstlichen Zweifel im Sinn von §
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