Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.04.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Onlinehandel mit Uhren gegenüber Verbrauchern
a)mit einer Garantie zu werben, ohne den Verbraucher über den Garantiegeber sowie den Inhalt der Garantie zu informieren;
b)mit einer Garantie zu werben, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, dass durch die Garantie die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers bei Mängeln der Kaufsache nicht beeinträchtigt werden;
c)nicht über die einzelnen technischen Schritte zu informieren, die zu einem Vertragsschluss führen;
d) e) f) g) h) i) 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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