Das Rechtsmittel der Antragsgegnerin wird kostenpflichtig verworfen.
Wert: 4.300.000,00 €
I.
Mit Beschluss Nr. 9110/2018 vom 31. Dezember 2018 ordnete das Gericht Erster Instanz Athen, Hellenische Republik, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Beschlagnahme von Vermögensbestandteilen der Antragstellerin, insbesondere ihres Geschäftskontos, an. Auf Antrag der Antragstellerin hat das Landgericht mit Beschluss vom 23. April 2019, der der Antragsgegnerin am 24. April 2019 zugestellt wurde, die Vollstreckung aus dem vorgenannten Beschluss versagt. In der Rechtsbehelfsbelehrung heißt es, die gegen den Beschluss statthafte sofortige Beschwerde sei bei dem Landgericht Düsseldorf oder dem Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.
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