OVG Saarland - Urteil vom 09.07.2010
3 A 482/09
Normen:
VwVfG § 43 Abs. 2; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; VwGO § 58 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 2 Abs. 2; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1, 2; KrW-/AbfG § 31 Abs. 2; KrW-/AbfG § 31 Abs. 3; KrW-/AbfG § 32 Abs. 4 S. 1; UmwRG § 5;

Verwirkung des Klagerechts bei verzögerter Geltendmachung von Einwänden gegen ein Vorhaben und Kenntniserlangung des Berechtigten nach vollumfänglicher Ausnutzung einer dem Vorhabenträger erteilten Genehmigung; Recht auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt oder Anspruch auf ordnungsgemäße Beteiligung an einem eingeleiteten Verwaltungsverfahren bei Einräumung einer eigenen und durchsetzbaren verfahrensrechtlichen Rechtsposition durch eine verwaltungsverfahrensrechtliche Regelung; Berücksichtigungsfähigkeit von Belangen wie der Planungshoheit, des Schutzes gemeindlicher Einrichtungen sowie der Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben bei einer Klage einer Gemeinde gegen die Plangenehmigung einer Deponie auf dem Gebiet der Nachbargemeinde

OVG Saarland, Urteil vom 09.07.2010 - Aktenzeichen 3 A 482/09

DRsp Nr. 2010/18165

Verwirkung des Klagerechts bei verzögerter Geltendmachung von Einwänden gegen ein Vorhaben und Kenntniserlangung des Berechtigten nach vollumfänglicher Ausnutzung einer dem Vorhabenträger erteilten Genehmigung; Recht auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt oder Anspruch auf ordnungsgemäße Beteiligung an einem eingeleiteten Verwaltungsverfahren bei Einräumung einer eigenen und durchsetzbaren verfahrensrechtlichen Rechtsposition durch eine verwaltungsverfahrensrechtliche Regelung; Berücksichtigungsfähigkeit von Belangen wie der Planungshoheit, des Schutzes gemeindlicher Einrichtungen sowie der Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben bei einer Klage einer Gemeinde gegen die Plangenehmigung einer Deponie auf dem Gebiet der Nachbargemeinde