VGH Hessen vom 16.01.1991
4 UE 681/87
Normen:
BauGB § 5 ;
Fundstellen:
BRS 52 Nr. 7
RdL 1991, 201

VGH Hessen - 16.01.1991 (4 UE 681/87) - DRsp Nr. 1996/17989

VGH Hessen, vom 16.01.1991 - Aktenzeichen 4 UE 681/87

DRsp Nr. 1996/17989

Es ist ein Abwägungsfehler, wenn im Flächennutzungsplan raumbedeutsame Planungen (Straße, Brücke) aufgenommen werden, ohne daß eine Bestandsaufnahme von Natur, Landschaft und Verkehr und eine Abwägung auf dieser Grundlage erfolgt sind. Campingplätze gehören in Sonderbaugebiete und dürfen nicht innerhalb von Grünflächen dargestellt werden.

Normenkette:

BauGB § 5 ;
Fundstellen
BRS 52 Nr. 7
RdL 1991, 201