Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 09.05.2017 gegen den Prozesskostenhilfeversagungsbeschluss des LG München I vom 21.04.2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte hat die Gerichtskosten zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|